Die Leistungen unseres Hauses

Vorteile, wenn Sie die Unterstützung von GSVersicherungsmaklers in Anspruch nehmen:

Nachteile, die entstehen kömmem wenn sie auf die Hilfe von GSVersicherungsmaklers verzichten:

Arbeitsweise

Gesetzliche Grundlage:

Im Handelsgesetzbuch wird § 93 der Handelsmakler wie folgt beschrieben:

  1. Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versiche-rungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.
  2. Auf die Vermittlung anderer als der bezeichneten Geschäfte, insbesondere auf die Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen, finden, auch wenn die Vermittlung durch einen Handelsmakler erfolgt, die Vorschriften dieses Abschnitts keine Anwendung.
  3. Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsmaklers nach Art oder Umfang eine in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.